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Datum: 20.9.2021

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EIGENTÜMER

GEMEINSAM AKTIV SEIN. FÜR UNSER HAUS.

Brandschutztüren - Änderung des Investitionsplans

Bau von Brandschutztüren Schutzbasis aufgrund des Bauherrenbeschlusses vom 4.9.2020

Liebe Miteigentümer

Am Freitag erhielten wir von Altamann & Partner eine Aufforderung zur Zahlung eines Beitrags zu einem Investitionsprojekt im Zusammenhang mit dem Bau von Brandschutztüren. Der Gesamtbetrag der Investition beträgt 84.585 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Diese Anforderung widerspricht jedoch dem genehmigten Beschluss der Mehrheitseigentümer vom 4.9.2020, wo die angebotenen Beträge für diese Investition zwischen 62.616 EUR und 68.400 EUR inkl. MwSt. geschätzt wurden. Da es sich um eine Erhöhung des ursprünglich genehmigten Preises um bis zu 21 969 EUR (35 %) handelt, steht die vorgeschlagene Erhöhung im Widerspruch zur derzeitigen Gemeinschaftsentschließung und sollte über eine Erhöhung abgestimmt werden, wenn diese Erhöhung erfolgen soll Platz.

Ohne Abstimmung ist die Forderung von Altamann & Partner auf Zahlung dieses Betrags unberechtigt, da dieser Investitionsbetrag nicht von der Mehrheit der Eigentümer genehmigt wurde. Ist die Erhöhung auf eine Konstruktionsänderung und eine Produktionsänderung von fünf zweiflügeligen Feuerelementen zurückzuführen, die angeblich den Anschluss einer Türschließerfolge erfordert, muss diese Änderung von der Eigentümergemeinschaft neu genehmigt werden zu entscheiden, ob der Wechsel hausvorteilhaft ist.

Um überhaupt für eine solche Änderung stimmen zu können, benötigen wir relevante Informationen, dh die Angabe, was die Änderung sein soll und die Begründung für diese Änderung. Leider haben wir keine derartigen Informationen erhalten und es wurde keine Entscheidung über die neue Investitionshöhe getroffen.

Nach der aktuell gültigen Gesetzgebung des WEG 2002 ist dieser Schritt notwendig, da die meisten Eigentümer am 04.09.2020 einer maximalen Investition von bis zu 68.400 Euro brutto zugestimmt haben.

Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass die vorgeschlagene Änderung nicht ohne weiteres angenommen werden kann und die Eigentümergemeinschaft noch einmal dazu Stellung nehmen muss, wobei uns die Möglichkeit der Abstimmung in Form eines Umlaufbeschlusses flexibler erscheint, Wenn die Mehrheit der Eigentümer jedoch nicht einverstanden ist, ist es erforderlich, dass diese Änderung eines wichtigen Investitionsereignisses auf der Eigentümerversammlung erneut diskutiert wird, wo die technischen Änderungen erläutert und entschieden wird, ob diese Änderungen akzeptiert werden oder an der ursprünglichen technischen Lösung festzuhalten. Wenn dann eine Änderung der technischen Lösung genehmigt wird, sollten wir die maximale Investitionssumme erneut genehmigen.

Für den Fall, dass Altamann & Partner startet ein Investitionsprojekt ohne die notwendige Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer, hat es keinen Rechtstitel, dies zu tun und sollte auf eigene Kosten dies nur tun

Im Anhang übersenden wir die Höchstbeträge, die auf der Eigentümerversammlung im September 2020 genehmigt wurden. Gleichzeitig haben wir Altmann und Partner gebeten, die Rechnungsbeträge zu korrigieren.

Aufgrund der Tatsache, dass dies eine Investition ist, die nicht von der Mehrheit des Eigentümer genehmigt hat, ist ein Mittel erforderlich, die Eigentümer und ihre Eigentumsrechte zu schützen. Es liegt im Interesse unserer Gemeinschaft der Eigentümer, dass wir Entscheidungen über unsere Gemeinschaft zusammen mit Respekt und Achtung für alle Besitzer machen, die Teil unserer Gemeinschaft sind. Wir halten es für notwendig, die Rechtsordnung und vereinbarte Verpflichtungen einzuhalten

Wir eröffnen diese Diskussion zum Thema und freuen uns über jedes Ihrer Themen

 

Mit freundlichen Grüßen Ihre Miteigentümer.

Dr. Radek Mach, Gernot Käfer, Ricky Ware, Milan Pytlík, Jan Kučera, Jan Macháček, Miroslav Karpíšek und andere, die zustimmen... 

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